Zielsetzung
- Die Staatskosten, die sich aus der Erfüllung der an den Staat durch den Bürger gestellten Aufgaben ergeben, sollen am Kosten/Erfolg-Optimum ausgerichtet werden.
- Zu den Staatskosten sollen die Kosten für die Aufrechterhaltung der Staatsadministration und -organisation, die Bedienung bestehender internationaler Verpflichtungen und die Finanzierung der Aufgaben, die aus der Arbeit der Sozialpolitik entstehen, insbesondere die Leistung des natürlichen und sozialen Grundbedarfs, gerechnet werden.
Maßnahmen
- Kostenoptimierung soll vorrangig durch Kräftebündelung erreicht werden.
- Die dem Staatsapparat zugehörigen Unternehmen und andere Organisationen werden nach dem traditionellen erwerbswirtschaftlichen Prinzip unter Berücksichtigung der gesellschaftlich wirksamen betriebswirtschaftlichen Wertschöpfung als alternatve erwerbswirtschaftliche Ausrichtung geführt. (Bsp.: Umweltschonende Unternehmensprozeße)
- Das Verständnis der Bürger für den Zusammenhang zwischen einer maximalen Staatsleistung und den sich daraus ergebenden Staatskosten soll durch transparente Kosten/Erfolgsmodelle geschärft werden.
"Die echte Kraft des Staates beruht darin, daß alle Mitglieder von gleichem Eifer beseelt sind das allgemeine Beste jedem einzelnen am Herzen liegt." (Zitat: Friedrich II. der Große)