Zielsetzung

  • Ziel ist ein Bundeshaushalt, der nach dem Ausgleich der Kosten der Sozialpolitik die Rückführung der Bundeshaushaltsverpflichtungen ermöglicht.
  • Der Bundeshaushalt soll im Guthaben geführt werden.
  • Staatskosten werden wie bisher über Steuereinnahmen finanziert. Allerdings beinhaltet dieses Konzept eine andere Sichtweise auf Besteuerungsgrundlagen.
  • Bundeskreditverpflichtungen dürfen nur kurz- oder mittelfristig eingegangen werden, wenn ihre vollständige Rückzahlung nach objektiver Bewertung durch den zu erwartenden Ertrag gewährleistet ist. Kreditrückzahlungen durch Neukreditaufnahmen sind nicht erlaubt.

 

 

Maßnahmen

  • Arbeitnehmerbesteuerung entfällt
    • Steuereinnahmen können fortlaufend nur erzielt werden, wenn Unternehmen in einer Volkswirtschaft das Zusammenspiel zwischen Arbeit und Kapital auf allen Unternehmensebenen erfolgreich managen. Unternehmen müssen nicht nur die Unternehmenskosten, sondern auch einen möglichst hohen Gewinn erwirtschaften. Erwirtschaftet ein Unternehmen keinen Gewinn, kann der Staat von diesem Unternehmen keine Steuern einnehmen und das Unternehmen ist auf Dauer nicht in der Lage, Arbeitnehmer zu bezahlen. Der Unternehmensgewinn ist damit die einzige Größe, die einer Volkswirtschaft dauerhaft Steuereinnahmen garantiert. Die Besteuerung der Arbeitnehmer bewirkt demzufolge nichts weiter, als einen riesigen Kostenapparat zu Lasten der Staatskasse, der Steuereinnahmen vernichtet. Sozialer Ausgleich für benachteiligte Bürger erfolgt über die Sozialpolitik.
  • Erbschaftssteuer entfällt.
    • Stattdessen wird die Historie der Erbmasse einer intensiven Prüfung durch das Finanzamt unterzogen. Straftaten, die sich im Zusammenhang mit der Ansammlung der Erbmasse ergeben, führen zu einer entsprechenden Reduzierung oder zum kompletten Einzug der Erbmasse zugunsten des Bundeshaushalts. Gegebenenfalls auch zu Strafverfahren gegen Erben, sofern Mittäterschaft oder Mitwisserschaft vorliegt.
  • Es wird ein einheitlicher Umsatzsteuersatz erhoben.
  • Steuern sollen auf den Gewinn Selbständiger, den Unternehmensgewinn und den Kapitalertrag erhoben werden. Der einheitliche Steuersatz orientiert sich an den geplanten Staatskosten.
  • Kapital und Kapitalertrag, durch vermögensbildende, staatlich geförderte Maßnahmen zur Rentensicherung angesammelt, bleiben von jeglicher Besteuerung unberührt.
  • Realsteuern, wie zum Beispiel die Kfz-Steuer, werden weiterhin erhoben. Die Höhe der Realsteuern richtet sich nach der jeweiligen Kostenplanung, der Sinnhaftigkeit der Steuer und dem Effizienzgrad, der sich aus der Relation Aufwand zu Ertrag ergibt.
  • Die Verwendung von Realsteuermitteln zu einem anderen Zweck als dem festgelegten Verwendungszweck ist nicht möglich.
  • Die Bemessung der Steuer eines in Deutschland tätigen ausländischen Unternehmens orientiert sich daran, als wäre das Unternehmen nur in Deutschland aktiv. Im Zweifel werden Vergleichsgruppenmerkmale deutscher Unternehmen zugrundegelegt.
  • Bundesstiftungen und sonstige Bundesvermögen werden analysiert und ggf. zugunsten der Bundesverbindlichkeiten aufgelöst.

  • Der TARGET2 Saldo zugunsten Deutschlands in Höhe von ca. 1.000 Milliarden Euro und auch wesentlich mehr, in der Bilanz der EZB, soll in die bundesdeutsche Haushaltsbilanz zurückgeführt werden. Da der Ausgleich des Saldos durch die EU unwahrscheinlich ist, sollen alternative Möglichkeiten eines Ausgleichs des Saldos erarbeitet und umgesetzt werden.