Zielsetzung

  • Die Kosten der Rechtsprechung für einen Bürger oder eine juristische Person dürfen niemals deren Inanspruchnahme gefährden.
  • Das zurzeit undurchschaubare Gestrüpp von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Einzelvorschriften soll transparent und umgearbeitet werden. Das Leben jedes Bürgers hält unendlich viele Facetten bereit. Es wäre deshalb irreführend zu behaupten, mit vielen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Einzelvorschriften all diese Facetten des Lebens erfassen und zudem deren Gewichtung für eine bestimmte Lebenssituation allgemein gültig und gerecht durch Gesetze regeln zu können.

    "Jedem Bürger sein Besitztum sichern und alle so glücklich zu machen, wie es die menschliche Natur zuläßt, ist Pflicht derer, die an der Spitze (Verf: an den Schalthebeln) der Gesellschaft stehen."   (Zitat: Friedrich II. der Große)

 

 

Maßnahmen

  • Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte entfallen. Stattdessen wird die Gerichtsbarkeit in Kammern aufgeteilt, denen die jeweiligen Entscheidungsgebiete zugeordnet sind.
  • Ländergesetze entfallen.
  • Es soll ein überschaubares, schlüssiges, knappes Gesetzesgerüst entwickelt werden, das fallindividuell interpretiert werden kann.
  • Die Ausbildung der Richter und Rechtsanwälte muss dieser neuen Situation angepasst werden. Sie sollen in der Lage sein, nach der Analyse eines Falls und der damit verbundenen Lebenssituation, das neue, knappe und transparentere Gesetzesgerüst so anzuwenden, dass individuell fallbezogen, vorrangig die Suche nach Gerechtigkeit und nicht vorrangig das Gesetz auf die Urteilsfindung Einfluss hat.
  • Richter erhalten eine hohe Gesetzesauslegungskompetenz.
  • Richter haben die Entscheidungskompetenz, während eines Gerichtsverfahrens Gesetzeslücken, die die Anwendung im Sinne einer gerechten Entscheidungsfindung und im Sinne des Gesetzesgrunds verhindern, zu schließen.
  • Wegen der hohen Rechtsposition die ein Richter innehat, kann er auf der Grundlage eines Bürger- und Mediatorverfahrens abberufen werden.
  • Kläger, Beklagte, Zeugen und Rechtsanwälte sind der unbedingten Wahrheit verpflichtet. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht ist höchst strafbar da er das Vertrauen der Bürger in die Gesellschaft und Gesellschaftsordnung verletzt.
  • Der Straftatbestand Betrug wird als schwerstes Verbrechen an der Gesellschaft eingeordnet, da er ebenfalls das Vertrauen der Bürger in die Gesellschaft und Gesellschaftsordnung verletzt.
  • Opferschutz und Opferausgleich haben immer Vorrang vor Täterrechten.
  • Das Rechtsempfinden jeden Bürgers soll durch die Familien- und Bildungspolitik geschärft werden.
  • Täter müssen den von ihnen verursachten Schaden vollständig ausgleichen.
  • Zur Reduzierung von Verfahrenskosten wird vor der Eröffnung eines Gerichtsverfahrens nach Aktenlage, ein vorläufiges Urteil gesprochen. Danach haben die streitenden Parteien die Möglichkeit, in einem Mediationsverfahren eine außergerichtliche Lösung zu finden. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Kapitalverbrechen.
  • Scheitert das Mediationsverfahren, kommt es zu einem Gerichtsverfahren mit Urteil. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
  • Die Gesamtkosten eines Gerichts- und/oder Mediationsverfahrens werden nach Abschluss des Verfahrens fällig. Die Staatskasse finanziert alle Kosten bis zum Abschluss des Verfahrens vor. Zahlungspflichtig ist bei einem Gerichtsverfahren der Unterlegene, bei einem Mediationsverfahren werden die Kosten geteilt, sofern die Einigung der Parteien nichts anderes vorsieht. Bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Unterlegenen vor einem Gericht, ist Ratenzahlung gegen Zinszahlung möglich.
  • Ein gerichtlicher Vergleich ist nicht möglich.