Zielsetzung

  • Abschaffung des "Rentenalters" als Ausstiegsszenario aus dem Arbeitsprozeß.
  • Ansammlung von Einkünften aus Vermögen.
  • Wenn die Einkünfte eines Bürgers aus seinem Vermögen  ausreichen, einen normalen Lebensstandard auf Dauer zu finanzieren, kann der Bürger aus freiem Willen den Arbeitsprozeß verlassen.

 

 

Maßnahmen

  • Staatlich geförderte Vermögensbildung mit dem ausschließlichen Verwendungszweck der Rentenförderung. Es werden Ansparzuschüsse, (gekoppelt an den Erfolg der Wirtschafts- und der Sozialpolitik, sowie an das erzielte Einkommen) gezahlt für
    • Beteiligungen an staatlich geprüften in- und ausländischen Kapitalgesellschaften zur Erzielung von Dividendeneinnahmen.
    • den Erwerb von Immobilieneigentum von gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften oder Immobilienerwerb aus Privatbesitz, zur Erzielung oder Einsparung von Mieteinnahmen.
    • Beteiligungen an einem Staatsfonds zur Erzielung von Dividendeneinnahmen.
    • die Kapitalansammlung auf Sparkonten zur Reservebildung und Ansparung für Immobilienkäufe oder Wertpapieren.
    • Einnahmen aus den Rentenkapitalansammlungen unterliegen einer Wiederanlagepflicht, bis die Einnahmen eine normale Lebenshaltung innerhalb der Gesellschaft ermöglichen.