Zielsetzung
- Abschaffung des "Rentenalters" als Ausstiegsszenario aus dem Arbeitsprozeß.
- Ansammlung von Einkünften aus Vermögen.
- Wenn die Einkünfte eines Bürgers aus seinem Vermögen ausreichen, einen normalen Lebensstandard auf Dauer zu finanzieren, kann der Bürger aus freiem Willen den Arbeitsprozeß verlassen.
Maßnahmen
- Staatlich geförderte Vermögensbildung mit dem ausschließlichen Verwendungszweck der Rentenförderung. Es werden Ansparzuschüsse, (gekoppelt an den Erfolg der Wirtschafts- und der Sozialpolitik, sowie an das erzielte Einkommen) gezahlt für
- Beteiligungen an staatlich geprüften in- und ausländischen Kapitalgesellschaften zur Erzielung von Dividendeneinnahmen.
- den Erwerb von Immobilieneigentum von gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften oder Immobilienerwerb aus Privatbesitz, zur Erzielung oder Einsparung von Mieteinnahmen.
- Beteiligungen an einem Staatsfonds zur Erzielung von Dividendeneinnahmen.
- die Kapitalansammlung auf Sparkonten zur Reservebildung und Ansparung für Immobilienkäufe oder Wertpapieren.
- Einnahmen aus den Rentenkapitalansammlungen unterliegen einer Wiederanlagepflicht, bis die Einnahmen eine normale Lebenshaltung innerhalb der Gesellschaft ermöglichen.