Zielsetzung

  • Die kostenlose Bereitstellung des natürlichen und sozialen Grundbedarfs ist eine Forderung der Menschenwürde.
  • Jeder Bürger dieses Landes soll jederzeit würdevoll am Leben unserer Gesellschaft teilnehmen können.

 

 

Maßnahmen

  • Essen, Trinken, Energie, Wasser, Gesundheit, öffentliche Mobilität und bezahlbarer Wohnraum gehören zum natürlichen Grundbedarf.
  • Gerechtigkeit, Sicherheit und unsere geschätzte Heimat werden zum sozialen Grundbedarf gezählt.
  • Die Versorgung der Bürger mit dem natürlichen und sozialen Grundbedarf wird durch die Sozialpolitik geleistet.
  • Die Versorgung der Bürger mit bezahlbarem Wohnraum wird über die bereits bestehenden gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften geleistet. Sie übernehmen auf kommunaler Ebene auch den staatlich organisierten Wohnungsbau.
  • Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften werden durch die Aufstockung ihrer Eigenkapitalbasis, bevorzugte Bearbeitung von Anträgen durch die Behörden, durch die Vermittlung von Grundstücken zu einem Mindestpreis und günstige Finanzierungskonditionen unterstützt sowie im Bedarfsfall durch die kostenlose, zeitweise Bereitstellung von Arbeitskraftreserven.
  • Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften bauen und unterhalten zudem Versorgungsstationen, in denen jeder bedürftige Bürger individuell mit Rat und Betreuung, Lebensmitteln und allen anderen Gegenständen, die für eine menschenwürdige Lebenshaltung notwendig sind, unterstützt wird.