Zielsetzung

  • Die Sicherung der Menschenwürde im täglichen Leben genießt oberste Priorität bei der Arbeit der Verwaltung.
  • Die Verwaltung, als Teil der Exekutive, muss den Erhalt und den Ablauf der staatsadministrativen Prozesse und das Demokratiegebot innerhalb der Gesellschaft sichern.

 

Maßnahmen

  • Die Verwaltung soll Mitgestaltungsrechte gegenüber der Judikative und der Legislative erhalten
  • Diese Rechte können sein:
    • Gesetzeskontrollfunktion
    • eine Korrekturweisungsbefugnis
    • ein Vetorecht