Zielsetzung

  • Die Exekutive soll kontrollieren ob die von der Judikative und Legislative beschlossenen Gesetze, Entscheidungen und Maßnahmen, auch wirklich von den Bürgern akzeptiert werden.
  • Die Exekutive nimmt eine passive Meinungsforschungsfunktion wahr

 

Maßnahmen

  • Die Verwaltung steht im direkten Kontakt mit dem Bürger. Sie erhält deshalb die Aufgabe, den Bürgerwillen und die Bürgermeinung laufend zu erfassen (z.B. durch Umfragen und Beschwerden).
  • Der Aufbau und die Nutzung eines speziellen Kommunikationswegs, durch den alle Gewalten eine zeitnahe Rückmeldung über die von Ihnen geleistete Arbeit direkt vom Bürger bekommen, ist eine weitere Aufgabe der Exekutive
  • Sie hat die Verpflichtung, Hinweise und Anregungen von Bürgern zu erfassen
  • Die Informationen werden an eine zentrale Stelle weitergeleitet. Dort werden die Bürgerhinweise analysiert und entsprechend ihrer Häufung weiter bearbeitet