Zielsetzung

  • Der Justizvollzug soll Straftäter im Sinne der Familien- und Bildungspolitik positiv beeinflussen.
  • Er soll sicherstellen, dass Straftäter, sofern sie psychisch dazu in der Lage sind, als gut ausgebildete Bürger, wieder ihren Dienst  an der Gesellschaft aufnehmen können.
  • Opferrecht geht vor Täterrecht.

 

Maßnahmen

  • Der Haftbereich soll in 4 Kategorien eingeteilt werden
    • Kategorie 1 bezeichnet die freieste Haftform, Kategorie 4 die strengste Haftform.
    • Das Gericht legt die Einstiegskategorie fest.
    • Gefängnispersonal und Psychologen entscheiden gleichberechtigt, in welche Kategorien der Häftling während seiner Haftzeit wechselt.
    • Eine Haftentlassung ist nur möglich, wenn der Häftling mindestens 25% seiner Haftzeit in der Kategorie 1 beanstandungsfrei abgeleistet hat.
  • Der durch den Straftäter verursachte Schaden muss vollständig ausgeglichen sein. Ggf. muss der Straftäter nach seiner Haftzeit entsprechende Leistung erbringen. Dritte können ersatzweise für den Straftäter leisten
  • Kann der Schaden nicht ausgeglichen werden, haben das Opfer oder dessen Erben ein Mitspracherecht bei einer geplanten Haftentlassung.