Zielsetzung

  • Die Landwirtschaftspolitik soll die autarke Versorgung Deutschlands mit allen notwendigen und in Deutschland herstellbaren Lebensmitteln gewährleisten.
  • Sowohl die Umwelt als auch die landwirtschaftlichen Auswirkungen (durch ihren Anspruch auf gesamtwirtschaftliche Autarkheit) unterstehen einer besonderen Beobachtung und Hilfeleistung durch den Staat.
  • Weitgehende Reduzierung der landwirtschaftlich genutzten Monokulturen.

 

 

Maßnahmen

  • Der Autarkheitsanspruch an die Landwirtschaft führt zu einer besseren Produktdiversifikation und dadurch zu einer Reduzierung der Monokulturen.
  • Arbeitskräftebedarf wird zeitlich begrenzt und kostenlos der Landwirtschaft aus der Arbeitskräftereserve zur Verfügung gestellt.
  • Unterstützung der landwirtschaftlichen Unternehmen wird entsprechend unternehmens- und projektbezogen durch den Staat geleistet. (Anschaffung von landwirtschaftlichen Geräten, Unterstützung durch landwirtschaftliches Know how)
  • Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten ist nur erlaubt, wenn die Produkte aus Deutschland nicht lieferbar sind oder die Menge zur Versorgung der Bürger nicht ausreicht. Preisdifferenzen ausländischer Landwirtschaftsprodukte zu den in Deutschland hergestellten Produkten werden vom Sozialgeldkreislauf zugunsten oder zulasten des Bundeshaushalts ausgeglichen. (Der Marktpreis, der sich innerhalb unserer Wirtschaft für ein landwirtschaftliches Produkt entwickelt hat, soll nicht durch die Einfuhr preisgünstigerer oder teurerer ausländische Produkte beeinflusst werden. Ggf. entsteht ein Innovationsdruck innerhalb unserer Landwirtschaft, weil die staatlich geleisteten Preisausgleichszahlungen in die Erfolgsbilanz der Landwirtschaft einfließen)