Zielsetzung

  • Aufbau einer Staatsadministration und Staatsorganisation, die sicherstellt, dass niemals wieder eine Interessengruppe oder eine Einzelperson auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen kann.
  • Sicherstellen, dass nur die geeignetsten Bürger an die Schaltstellen unserer Gesellschaft gelangen.
  • Gewährleisten, dass ungeeignete Abgeordnete jederzeit ihres Amtes enthoben und durch einen geeigneteren Kandidaten ersetzt werden können.
  • Einführung eines Verfahrens, das es dem mündigen Bürger ermöglicht, jederzeit seine politische Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrzunehmen.
  • Kostenoptimierung innerhalb der Staatsadministration und Staatsorganisation.
  • Der Bundespräsident ist der einizige Bürger der Gesellschaft, der ein alleiniges, aber sehr stark eingeschränktes politisch wirksames Entscheidungsrecht hat.

 

Maßnahmen

  • Bundesrat und Landtage entfallen.
  • Der Bundestag setzt sich aus Vertretern der 16 Bundesländer zusammen:
    • Kandidaten können von Unternehmen, Institutionen, Bürgervertretungen und sonstigen Vereinigungen für bestimmte Aufgabenbereiche vorgeschlagen werden, sie können von einzelnen Bürgern benannt werden, oder sie können sich selbst benennen.
    • Die Abgeordneten werden einzeln und direkt von den Bürgern der 16 Bundesländer, als ihre Vertreter des Bundeslandes, in den Bundestag gewählt.
    • Die Abgeordneten werden jeweils für einen Aufgabenbereich gewählt.
    • Die Kandidaten stellen sich auf standardisierten Profilen vor. So kann der wahlberechtigte Bürger die Qualifikationen und Vernetzungen der Kandidaten übersichtlich im Internet oder in den Bürgerämtern vergleichen und seinem Wunschkandidaten direkt seine Stimme geben.
    • Es findet nur einmal, zu Beginn der Einführung der neuen Wahlordnung, eine "Urwahl" statt, durch die einmalig alle Bundestagsabgeordneten zusammen gewählt werden. Danach ist ein Abgeordneter ein Jahr lang nicht abwählbar.
    • Nach Ablauf des ersten Dienstjahres eines Abgeordneten können die Bürger des Bundeslandes, das der Abgeordnete vertritt, den Abgeordneten jederzeit demokratisch abwählen und durch einen neuen Vertreter aus ihrem Bundesland ersetzen.
  • Öffentliche Wahlkampagnen sind verboten.
  • Jeder Abgeordnete muss über seine Tätigkeiten und seine beabsichtigten und getroffenen Entscheidungen innerhalb der Bundeslandesarbeit und der Bundestagsarbeit öffentlich und turnusmäßig auf seinem standardisierten Internet-Abgeordnetenprofil wahr, klar und eindeutig Auskunft geben. (Die Abgeordnetenprofile und Abstimmungswerkzeuge können in einem eigenen Internet/Intranet dargestellt werden, daß komplett vom allgemeinen Internet abgeschottet ist)
  • Die Bereiche, für die Abgeordnete aufgestellt werden können, sind:

    Gesellschaftspolitik, Familienpolitik, Bildungspolitik, Entwicklungspolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, natürlicher Grundbedarf, sozialer Grundbedarf, Legislative, Judikative, Exekutive, Staatskosten, Haushaltsfinanzierung, Umweltpolitik, Kulturpolitik, Erfolgsvorgaben und Erfolgskontrolle. (Für jede Aufgabe wird in jedem Bundesland 1 Abgeordneter vom Bürger direkt gewählt. Im Bundestag sitzen demnach 16 Abgeordnete für einen Aufgabenbereich)

    • Die Anzahl der zu entsendenden Abgeordneten ist für jedes Bundesland gleich.

    • Der Bundestag besteht im hier beschriebenen Fall aus 16 x 16 = 256 Abgeordneten.

    • Zur Sicherstellung von qualifizierten Entscheidungen kann jeder Abgeordnete auf einen allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Mitarbeiterstab insgesamt für jeden Bereich zugreifen. Jedem Abgeordneten werden zudem weitere wissenschaftliche Mitarbeiter direkt zugeordnet.

    • Entscheidungen werden von der Gruppe der Abgeordneten des jeweiligen Bereichs vorbereitet und als Entscheidungsvorlage für den Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. In den Entscheidungsvorlagen muss zu wichtigen strukturellen, traditionellen und kulturellen Unterschieden zwischen den Bundesländern Stellung genommen werden. Sie sollen in der Entscheidung berücksichtigt werden, jedoch so, dass sie den Gesamterfolg der Entscheidung auf Bundesebene nicht wesentlich beeinträchtigen. Der Bundestag entscheidet endgültig. Entscheidungen des Bundestages müssen mit einer Mehrheit von 75 % getroffen werden. Wird diese Mehrheit nach drei Abstimmungen innerhalb von vier Wochen nicht erreicht, wird der Bundespräsident angerufen. Er kann sich für einen der drei Vorschläge entscheiden oder versuchen, eine Alternaive zu entwickeln.

    • Die Abgeordneten erhalten ein Gehalt, das dem Durchschnittseinkommen eines GmbH-Geschäftsführers entspricht. Zusätzlich erhält jeder Abgeordnete nach Ablauf des ersten Dienstjahres ein reizvolles Bonuskonto, das sich entsprechend dem messbaren wirtschaftlichen und sozialen Erfolg der Gesellschaft in der Zeit seiner Tätigkeit als Abgeordneter entwickelt und jährlich mit zweijähriger Verzögerung ausgezahlt wird. Gegebenfalls kann die Auszahlung in diesem Zeitraum angepasst werden, je nachdem wie sich langfristig wirkende Entscheidungen entwickeln.