Zielsetzung

  • Die Wirtschaftspolitik soll die Versorgung unserer Gesellschaft vorrangig autark lösen.
  • Das marktwirtschaftliche Prinzip ist die Grundlage allen wirtschaftlichen Handelns innerharlb der Wirtschaftspolitik.
  • Es werden gesellschaftliche Ziele auf der Grundlage von Bürgerforderungen integriert, die dem marktwirtschaftlichen Gedanken eine zusätzliche Zielorientierung geben. Z.B.: die Steigerung der Zufriedenheit der Bürger durch die von den Bürgern quantitativ und qualitativ bestimmten natürlichen und sozialen Grundbedürfnisse (siehe auch: Das Wirtschaftskonzept/Gesellschaftliche Wertschöpfung).
  • Wo immer es möglich ist, sollen unsere eigenen Ressourcen und Handlungsalternativen in den Wirtschaftskreis eingeführt werden.
  • Die Autarkheit unserer Wirtschaft soll global wirksam die Umwelt entlasten.
  • Die Autarkheit unserer Wirtschaft soll politische Unabhängigkeit unserer Gesellschaft und  Wirtschaft von anderen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnungen unterstützen.
  • Konsequente Umorientierung unserer Wirtschaft, aus umwelt- und entwicklungspolitischen Gründen weg vom Industrieproduktionsstandort und hin zu einem Know-how-Lieferanten, internationalem Dienstleister und zu einem internationalen Finanzzentrum.

 

Maßnahmen

  • "Arbeitslosigkeit" ist systemimmanent. In der Arbeitsmarktpolitik gilt der neue Denkansatz: Je weniger Arbeitskräfte im Wirtschafts- und Sozialbereich gebunden werden müssen, umso mehr Arbeitskräfte können für die Bereiche Umwelt- und Entwicklungspolitik sowie als Arbeitskraftreserve für die Wirtschaftspolitik und die Sozialpolitik eingesetzt werden.
  • Die Festlegung eines Rentenalters zur Regelung des Austritts aus der aktiven Arbeitswelt entfällt. Der Bürger bestimmt durch die staatlich geförderte private Vermögensbildung sein eigenes Arbeitsaustrittsalter.
  • Subventionen entfallen sowohl für inländische- als auch für ausländische Unternehmen und Institutionen. 
  • Wirtschaftsförderung erfolgt unternehmens- und projektbezogen (z.B.: bei der Beschaffung von projektnotwendigen Investitionsgütern) durch die Bereitstellung von (für das zu fördernde Unternehmen) kostenlosen, qualifizierten Arbeitskräften, die nicht im Wirtschaftskreislauf oder Sozialkreislauf gebunden sind. Durch die bevorzugte Erledigung von Verwaltungsakten, die zeitweise Übernahme von Zahlungsverpflichtungen, die Unterstützung des Unternehmens durch Forschung und Entwicklung, durch die Übernahme von Beratungsleistungen oder Beratungskosten und weitere durch den Staat beeinflussbare, individuell für betroffene Unternehmen wirksame Maßnahmen.
  • Die zu erwartende Produktivität eines Unternehmens  (nicht der zu erwartende Gewinn) ist der entscheidende Eckwert für die Förderung und die Fördermaßnahmen eines Unternehmens.
  • Entscheidender Eckwert für den Erfolg der Wirtschaftspolitik ist die Höhe des Gesamtsteueraufkommens, nicht die Anzahl der Erwerbstätigen.
  • Zur Entwicklung der Wirtschaftspolitik hin zu einem Finanzzentrum soll ein Staatsfond beitragen, der unter anderem auch auf den monetären Aspekt der Entwicklungspolitik (in der "Dritten Welt") spezialisiert ist.
  • Für jeden Bürger gilt eine Arbeitspflicht, sofern er sich nicht aus Privateinnahmen auf Dauer finanzieren kann. Die Arbeitspflicht ergibt sich aus dem Bedarf des Wirtschafts- und Sozialkreislaufs an Arbeitskräften.
  • Bürger, die nicht im Wirtschafts- oder Sozialkreislauf gebunden sein müssen, stehen als hochqualifizierte Arbeitskräftereserve bereit. Sie werden dort eingesetzt, wo zeitlich begrenzt eine Arbeitskräftereserve im Wirtschaftskreis benötigt wird. Insbesondere stehen sie für den Einsatz durch die Sozialpolitik, in den Bereichen Familien- und Bildungspolitik sowie für den Einsatz im Gesundheitsbereich, der Landwirtschaft und der Entwicklungspolitik bereit.
  • Bürgern, die zur Arbeitskräftereserve zählen, erhalten neben dem kostenlosen natürlichen und sozialen Grundbedarf Bezüge, die um einen noch festzulegenden Prozentsatz unter dem Einkommen eines Normalverdieners liegen und eine normale, menschenwürdige Lebensführung ermöglichen. Zusätzlich erhalten sie die entsprechenden staatlichen Zuschüsse zur privaten Vermögensbildung.
  • Bürger, die unverschuldet nicht der Arbeitskräftereserve zugerechnet werden können, werden wie Bürger, die zur Arbeitskräftereserve zählen, eingestuft.
  • Bürger, die als nicht arbeitswillig eingestuft sind, erhalten neben den kostenlosen Leistungen des natürlichen und sozialen Grundbedarfs eine Mietbeihilfe und Unterstützung durch Versorgungsstationen.